Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
HEC Transport & Entsorgungslogistik GmbH ("HEC")
Hinterm Born 10, 63589 Linsengericht
Telefon: 06051 7885134 · E-Mail: info@hec-entsorgung.de · Website: www.hec-entsorgung.de
Stand: 10.03.2022
Diese AGB gelten fuer alle Vertraege ueber Leistungen von HEC, insbesondere Containerdienst, Transport, Entsorgung/Verwertung sowie Schuettgutlieferungen.
§ 1 Geltungsbereich
- Diese AGB gelten fuer alle Vertraege ueber Leistungen von HEC, insbesondere Containerdienst (Absetz-/Abrollcontainer), Transportleistungen, Entsorgungs- und Verwertungsleistungen, Schuettgutlieferungen sowie damit verbundene Nebenleistungen.
- Diese AGB gelten gegenueber Unternehmern (B2B) und - soweit anwendbar - auch gegenueber Verbrauchern (B2C). Verbraucherregelungen (z. B. Widerruf) gelten nur, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen.
- Abweichende oder ergaenzende Bedingungen des Kunden werden nur Vertragsbestandteil, wenn HEC diesen ausdruecklich in Textform (z. B. E-Mail) zustimmt. Das gilt auch, wenn HEC Leistungen in Kenntnis anderer Bedingungen vorbehaltlos erbringt.
§ 2 Vertragsschluss, Angebote, Textform
- Angebote von HEC sind freibleibend, sofern sie nicht ausdruecklich als verbindlich gekennzeichnet sind.
- Ein Vertrag kommt zustande durch (i) Auftragsbestaetigung in Textform, (ii) Annahme eines Angebots durch den Kunden und Bestaetigung durch HEC oder (iii) Beginn der Leistungserbringung durch HEC.
- Rechtserhebliche Erklaerungen des Kunden nach Vertragsschluss (z. B. Maengelanzeigen, Fristsetzungen, Ruecktritt, Minderung) beduerfen der Textform.
§ 3 Leistung, Termine, Teilleistungen
- Umfang und Ausfuehrung der Leistung ergeben sich aus Angebot, Auftrag, Auftragsbestaetigung, Lieferschein/Wiegeschein sowie ggf. Leistungsbeschreibung/Preisposition.
- Liefer- und Ausfuehrungstermine sind grundsaetzlich unverbindlich, sofern nicht ausdruecklich ein verbindlicher Termin vereinbart wurde.
- HEC ist zu Teilleistungen berechtigt, sofern dies dem Kunden zumutbar ist.
§ 4 Preise, Zuschlaege, Preisbestandteile
- Es gelten die vereinbarten Preise aus Angebot/Auftrag.
- Alle Preise verstehen sich zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer, sofern nicht ausdruecklich "inkl. USt." ausgewiesen.
- Zuschlaege (z. B. Energie, Maut, CO2, Sonderaufwand, behoerdliche Auflagen, Nacht-/Eilfahrten) werden nur berechnet, wenn sie im Angebot/Auftrag vereinbart oder durch den Kunden veranlasst sind.
- Zusatzleistungen, die nicht vom Auftrag umfasst sind (z. B. Fehl-/Mehrbefuellung, Sortier-/Umladearbeiten, Wartezeiten, vergebliche Anfahrten), werden gesondert nachberechnet.
§ 5 Zahlung, Faelligkeit, Verzug, Factoring
1 Zahlungsziel / Faelligkeit
Rechnungen sind – sofern nicht anders vereinbart – innerhalb von 15 Kalendertagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung faellig.
2 Vorkasse / Teilvorkasse
HEC ist berechtigt, bei bestimmten Auftraegen (z. B. kurzfristig, Sonderabfaelle, grosse Mengen, Neukunden) Vorkasse oder Teilvorkasse zu verlangen.
3 Zahlungsverzug
Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen; zusaetzlich koennen angemessene Mahn- und Beitreibungskosten berechnet werden.
4 Aufrechnung / Zurueckbehaltung
Aufrechnung/Zurueckbehaltung sind nur mit unbestrittenen oder rechtskraeftig festgestellten Gegenanspruechen zulaessig.
5 Factoring / Abtretung von Forderungen
HEC ist berechtigt, Forderungen aus Lieferungen und Leistungen an einen Factoring-Dienstleister abzutreten (Factoring). Der Auftraggeber erklaert sich damit einverstanden, dass im Rahmen des Factorings die zur Abwicklung erforderlichen Daten (insbesondere Rechnungs- und Schuldnerdaten) an den Factoring-Dienstleister uebermittelt werden.
Zahlungen mit schuldbefreiender Wirkung koennen nach entsprechender Mitteilung (z. B. Hinweis auf der Rechnung) nur noch an den benannten Factoring-Dienstleister geleistet werden.
§ 6 Mitwirkungspflichten des Kunden (Zufahrt, Stellplatz, Genehmigungen)
- Der Kunde sorgt fuer einen geeigneten Stellplatz und eine sichere, ausreichende Befahrbarkeit der Zufahrtswege (z. B. Tragfaehigkeit, Durchfahrtshoehe, Rangiermoeglichkeit).
- Soll der Behaelter auf oeffentlichen Flaechen stehen, hat der Kunde Genehmigungen sowie Sicherung/Absperrung nach den geltenden Vorschriften zu veranlassen, sofern nicht ausdruecklich schriftlich vereinbart ist, dass HEC dies uebernimmt.
- Der Kunde stellt sicher, dass bei Lieferung/Abholung ein Ansprechpartner erreichbar ist und erforderliche Dokumente (z. B. Lieferschein/Abholauftrag) unterzeichnet werden koennen.
- Vergebliche Anfahrten oder Wartezeiten, die HEC nicht zu vertreten hat (z. B. Stellplatz belegt, kein Zugang, fehlende Genehmigung), werden berechnet.
§ 7 Befuellung, Abfallart, Annahme, Verantwortung
- Behaelter duerfen ausschliesslich mit der vereinbarten Abfallart befuellt werden. Nicht vereinbarte Abfaelle, Stoerstoffe oder gefaehrliche Abfaelle sind unzulaessig, sofern nicht ausdruecklich vereinbart und rechtlich zulaessig.
- Ueberfuellung (ueber Behaelterkante), ungleichmaessige Befuellung oder nicht transportsichere Beladung sind zu vermeiden. Zulaessige Gewichte ergeben sich aus Behaelterart, Fraktion, Angebot/Auftrag und gesetzlichen Vorgaben.
- Bei wesentlicher Abweichung der Befuellung von der Bestellung ist HEC berechtigt, nach Wahl die Uebernahme abzulehnen oder die ordnungsgemaesse Entsorgung gegen angemessene Mehrkosten (inkl. Bearbeitungs-/Sortier-/Umlade-kosten) vorzunehmen oder die Rueckfuehrung zu verlangen, soweit rechtlich/technisch erforderlich.
- Der Kunde bleibt fuer die korrekte Deklaration und die rechtmaessige Uebergabe abfallrechtlich verantwortlich. Es gelten die jeweils einschlaegigen abfallrechtlichen Vorschriften (insb. KrWG).
§ 8 Behaelter, Obhut, Schaeden/Verlust
- Gestellte Behaelter bleiben im Eigentum von HEC bzw. deren Partnern.
- Der Kunde hat die Behaelter pfleglich zu behandeln und vor Verlust, Diebstahl und Beschaedigung zu schuetzen.
- Schaeden, Verlust oder aussergewoehnliche Verschmutzung waehrend der Standzeit hat der Kunde zu ersetzen, soweit er dies zu vertreten hat.
§ 9 Standzeit, Mietfreiheit, Abrechnung
- Eine mietfreie Standzeit gilt nur nach Vereinbarung und betraegt in der Regel 10 bis 14 Kalendertage. Massgeblich ist das jeweilige Angebot/der Auftrag.
- Nach Ablauf der mietfreien Standzeit kann Standgeld/Miete gemaess Angebot oder Preisliste berechnet werden.
- Terminaenderungen (Abholung/Wechsel) sind rechtzeitig mitzuteilen; kurzfristige Aenderungen koennen Mehrkosten verursachen.
§ 10 Gewaehrleistung
- Es gelten die gesetzlichen Gewaehrleistungsrechte.
- Gegenueber Unternehmern bleiben kaufmaennische Untersuchungs- und Ruegepflichten unberuehrt.
§ 11 Haftung
- HEC haftet bei Vorsatz und grober Fahrlaessigkeit nach den gesetzlichen Vorschriften.
- Bei einfacher Fahrlaessigkeit haftet HEC nur (a) fuer Schaeden aus Verletzung von Leben, Koerper oder Gesundheit sowie (b) bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten; in diesem Fall beschraenkt auf den typischen, vorhersehbaren Schaden.
- Die Haftung fuer mittelbare Schaeden/Folgeschaeden (z. B. entgangener Gewinn) ist - soweit gesetzlich zulaessig - ausgeschlossen.
- Die Haftungsbeschraenkungen gelten nicht bei Arglist, Garantieuebernahme oder zwingender gesetzlicher Haftung (z. B. Produkthaftung).
§ 12 Hoehere Gewalt
- Ereignisse hoeherer Gewalt (z. B. Unwetter, Streik, behoerdliche Massnahmen, Sperrungen, Unfaelle, Energieengpaesse) entbinden HEC fuer Dauer und Umfang der Stoerung von der Leistungspflicht. Termine verschieben sich entsprechend. Bereits angefallene, nachweisbare Kosten koennen berechnet werden, soweit zulaessig.
§ 13 Datenschutz, Kommunikation
- HEC verarbeitet personenbezogene Daten zur Vertragsabwicklung nach den geltenden Datenschutzvorschriften. Einzelheiten stehen in der Datenschutzerklaerung von HEC.
- Der Kunde erklaert sich mit der Uebermittlung vertragsrelevanter Dokumente (z. B. Auftragsbestaetigung, Rechnung) per E-Mail einverstanden.
§ 14 Online-Streitbeilegung / Verbraucherschlichtung
- Die Europaeische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung bereit. HEC ist nicht verpflichtet und nicht bereit, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
§ 15 Gerichtsstand, Recht
- Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
- Ist der Kunde Kaufmann/juristische Person des oeffentlichen Rechts/oeffentlich-rechtliches Sondervermoegen, ist Gerichtsstand - soweit zulaessig - der Sitz von HEC. HEC kann alternativ am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden klagen.
§ 16 Salvatorische Klausel
- Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der uebrigen Bestimmungen unberuehrt. Anstelle der unwirksamen Regelung gilt eine Regelung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck am naechsten kommt.